In der aktuellen Debatte zur Reform der deutschen Sozialversicherung soll mit diesem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ein Impuls gesetzt werden, um den Fokus unserer Krankenversicherung wieder auf das Wesentliche zu richten -- nämlich die Verhinderung von Prekarität bei Krankheit und die Stärkung aller beruflich Aktiven im Wissen um ihre soziale Absicherung im Krankheitsfall. Im heutigen gesamtgesellschaftlichen und arbeitsmarktlichen Umfeld muss eine Reform dringend die -- in all unseren Nachbarländern unbekannten -- Prekaritätsrisiken im deutschen Krankenversicherungssystem schließen und Fehlanreize beseitigen. Zehntausende aktuell prekär oder gar nicht Versicherte verdienen unser aller Solidarität (Sozialstaatsprinzip) -- niemand in Deutschland soll mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

der solidarisch organisierte Krankenversicherungsschutz ist eine zentrale Errungenschaft unseres Sozialstaates. Er muss den Anspruch haben, ausnahmslos jeden und jede unseres Gemeinwesens vor existenziellen Risiken aufgrund gesundheitlicher Probleme zu schützen. Damit leistet das System einen wichtigen Beitrag zur generationenübergreifenden Gesundheitsvorsorge und schafft ein Sicherheitsnetz. Außerdem soll es ökonomische Eigeninitiative sowie kreativen Mut fördern und entfaltet so im Wissen um eine Absicherung im Krankheitsfall zusätzliche Wirtschaftskraft für Deutschland.

 

Leider bestehen im deutschen Krankenversicherungsschutz jedoch auch nach Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 immer noch Lücken, die gerade in vulnerablen und prekären Lebenslagen zu dessen Verlust bzw. zu erheblichen bürokratischen Hürden bei seiner weiteren Aufrechterhaltung führen können: Laut Statistischem Bundesamt sind bei schwacher Datenlage u.a. im Bereich Selbständigkeit über 60.000 Deutsche nicht krankenversichert; manche Untersuchungen deuten auf erhebliche Dunkelziffern hin. Ein Problem, das es in unseren Nachbarstaaten so nicht gibt und das letztlich auch Einnahmeverluste und erhebliche zusätzliche Kostenrisiken für unser Gesundheitssystem mit sich bringt.

 

Die Pandemie hat außerdem Systemlücken durch plötzlichen Verdienstausfall für Kunstschaffende, Selbständige und Freiberufler aufgezeigt. So können privat versicherte Selbständige ab einem Alter von 55 Jahren vom Verlust eines Krankenversicherungsschutzes betroffen sein, wenn sie aufgrund schwerer Erkrankungen oder anderer Schicksalsschläge unerwartet und unverschuldet ihr Einkommen verlieren. Es kann den von Scheidung betroffenen 55-jährigen Lebenspartner eines Bundesbeamten im diplomatischen Dienst treffen, welcher für die Auslandskarriere des Beamten auf eine eigene Berufstätigkeit verzichtet hat. Auch 55-jährige Ehepartner von Landesbeamten (u.a. Pädagogen oder Polizisten) in der Mehrheit der Bundesländer sind von dieser Systemlücke bedroht. Die „55-Jahre-Regel“ soll das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung schützen, schafft aber in einer alternden Gesellschaft wachsende Prekaritätsrisiken. Die private Krankenversicherung stellt in den genannten Fällen ein großes Risiko für Altersarmut dar; in Zeiten in denen mehr Selbständigkeit und Unternehmergeist in Deutschland doch gefördert werden sollen. In unseren Nachbarländern ist diese Problematik unbekannt, zumeist sind dort alle in einer unterschiedlich gestalteten Pflichtversicherung solidarisch vereint und alle haben gleichzeitig Zugang zu Privatversicherungen – zum Nutzen der Finanzierung des gesamten Gesundheitssystems.

 

Der Verlust des Krankenversicherungsschutzes kann auch Soldatinnen und Soldaten treffen, die langjährig unserem Land gedient haben und mit einer chronischen Erkrankung beim Wechsel in ein anderes Bundesministerium mit Herausfallen aus der Heilfürsorge gezwungen sind, sich zu 100% gesetzlich zu versichern. Denn in ihren Fällen, wie bei Schwerbehinderung generell, ist keine private Krankenversicherung bereit, Betroffene einen Vertrag anzubieten – und muss dies gesetzlich auch nicht. Der Bund weigert sich gleichzeitig, den Betroffenen als Beamte einen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen und stellt sie somit im Vergleich zu gesetzlich Versicherten deutlich schlechter. Es kann berufstätige Ehepartner von Diplomatinnen treffen, die aufgrund chronischer Erkrankungen keinen Zugang zu einer Krankenversicherung im Ausland finden. Insbesondere Frauen, die wenig arbeiten konnten – nicht selten im Interesse unseres Landes als Mütter oder Pflegende --, sind in unterschiedlichen Fallkonstellationen somit von Altersarmut betroffen, die durch systemisch mangelnden Krankenversicherungsschutz im (privaten) Krankenversicherungssystem unseres Landes verursacht wird.

 

Systemlücken entstehen auch für die Kinder von Eltern, die sich beispielsweise als Selbständige in prekären Lebenslagen befinden oder auch für Kinder mit Eltern, deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Darf eine Systemlücke dazu führen, dass Kindern unseres Landes auch nur in Einzelfällen nicht der volle Umfang aller für ihre Zukunft wichtigen Vorsorge- und Routineuntersuchungen zu Gute kommt? Diese Prekaritätsrisiken für Kinder kennen unsere Nachbarländer so nicht.

 

Wir halten die (kostenlose) Mitversicherung in Familien für eine große Errungenschaft unseres Sozialstaates! Doch ihre Ausgestaltung darf nicht dazu führen, dass begünstigte Ehepartner und Kinder gerade in prekären Notlagen plötzlich keinen individuellen Zugang zum Krankenversicherungssystem und zu für ihre Zukunft wichtigen medizinischen Leistungen haben. Auch sind Mitversicherungen für Eltern meist nur temporär. Eine Mitversicherung sollte daher im Kontext eines stets individuellen Krankenversicherungsschutzes jedes einzelnen Familienmitglieds gewährt werden. In diesem Kontext scheinen uns die über Anwartschaften für Familien oft kompliziert auszubalancierenden Parallelwelten von gesetzlicher und privater Krankenversicherung in einer auf Kreativität und Unternehmergeist angewiesenen Gesellschaft so nicht mehr zeitgemäß. Sie verursachen zunehmend bürokratischen Frust (u.a. bei unterschiedlich versicherten berufstätigen Eltern), sind undurchsichtig und enthalten zu viele systemische Anreize, sich gegen eigene Erwerbstätigkeit und damit auch gegen eine eigene soziale Absicherung zu entscheiden.

 

Hart treffen all diese Probleme immer wieder verheiratete und unverheiratete Teilzeitarbeitende, Kreative oder Freiberufler mit diversen zu beachtende Mindesteinkommensgrenzen, Zuverdienstobergrenzen oder Fallstricken beim Erwerbsstatuswechsel – und damit auch viele Alleinerziehende und deren Kinder. Die entstehenden Fehlanreize belasten die Wirtschaft unseres Landes und entziehen unserem Gesundheitssystem finanzielle Ressourcen.

 

Alle unsere Nachbarländer haben Systeme mit einem allgemeinen Krankenversicherungsschutz plus darauf aufbauend allen offenstehenden privaten Zusatzversicherungen. Unser zentrales Anliegen ist ein auf die komplexen und immer vielseitigeren Lebenslagen angepasstes, d.h. ein einfaches und verlässliches System des Krankenversicherungsschutzes ohne Systemlücken. Ganz besonders unsere Kinder und Jugendlichen brauchen einen zu 100% gesicherten Zugang zu allen für ihre Entwicklung wichtigen medizinischen Leistungen. Auch sollte ein zeitgemäßer Krankenversicherungsschutz keine negativen Anreize gegen Erwerbstätigkeit verursachen – ganz besonders bei Teilzeitbeschäftigten oder Selbständigen. Unser Krankenversicherungssystem soll dem Schutz jedes und jeder Einzelnen vor Krankheitsrisiken dienen und damit seine ökonomische Wirkung zum Wohle unseres Lands umfassend und unbürokratisch zur Entfaltung bringen.

 

Alle Unterzeichnenden hoffen, mit diesem Impuls einen Beitrag zu leisten, um die Debatte über Reformen in unserem Krankenversicherungssystem zu entkrampfen und eine konkrete Orientierung anzubieten. Wir hoffen auf Ihre Offenheit und Ihr Engagement in diesem Geiste.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Der Personalrat des Auswärtigen Amtes (Initiator)

 

MITUNTERZEICHNENDE:

Vertrauensperson der Menschen mit Behinderung im Auswärtigen Amt, Herr C. Fabis

Hauptvertrauensperson der Menschen mit Behinderung im Geschäftsbereich des BMJV, Herr M. Gibtner

Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) www.bagsbv.de

Sozialverband VdK Deutschland e.V. www.vdk.de

Vereinigung der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes (VSV Bund)